Auswandererprobleme: Die Steueransässigkeit

by Felicitas

Wie die Deutsche Bank reagiert, wenn man bei ihr ein Konto kündigt, um ins Ausland zu gehen

In der Serie Auswandererprobleme schildere ich Probleme, mit denen ich aufgrund der Tatsache, dass ich von Deutschland nach Frankreich ausgewandert bin, konfrontiert werde. Diese Probleme tauchen unerwartet auf, wenn man in Europa das Land wechselt. Sie zeigen, dass Europa noch voller Grenzen ist.

Früher habe ich in Deutschland gearbeitet, hatte eine Wohnung und war behördlich gemeldet. Im März 2015 bin ich endgültig nach Frankreich gezogen. Im Mai 2016 schließlich kündigte ich mein Konto bei der Deutschen Bank und war der Meinung alle Brücken abgebrochen zu haben. Umso erstaunter war ich, als ich im letzten November (also 18 Monate später!) Post von meiner Ex-Bank erhielt. Darin wurde ich aufgefordert innerhalb von vier Wochen Selbstauskunft über meine steuerliche Ansässigkeit zu geben und entsprechend zu belegen.

 

Der Common Reporting Standard (CRS)

Grundlage war der Common Reporting Standard (CRS), ein Abkommen der OECD zum internationalen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowie der U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Beide waren laut Auskunft der Bank in Deutschland Gesetz. Sie verpflichten die Finanzinstitute steuerrelevante Informationen über Finanzkonten ihrer Kunden zu analysieren und bei Auffälligkeiten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Nach einigen Nachforschungen wusste ich, dass die Deutsche Bank auch berechtigt war, die Daten von ehemaligen Kunden wie mir zu erheben, wenn es im laufenden oder Vorjahr zur Kontoschließung gekommen war.

 

Die zweifelhafte Umsetzung des CRS durch die Deutsche Bank

Dennoch fehlt mir das Verständnis für die Forderung. Denn die Bank hat einen Überblick über meine Einkünfte der letzten Jahre und weiß, dass ich bis März 2015 von einer popeligen halben Doktorandenstelle gelebt hatte und danach über gar kein Einkommen mehr verfügte. Steuern zu hinterziehen, ist da schwierig.

Trotz enormen Widerwillens machte ich mich an das Ausfüllen des Bogens. Denn auch nach erneuten Nachfragen und der Bekräftigung, dass ich seit langem nicht mehr in Deutschland gemeldet bin, wurde mir gedroht, mich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dies würde vermutlich noch mehr Behördenstress und unnötigen Schriftverkehr bedeuten.

Dem Vordruck der Deutschen Bank nach wohnte ich immer noch in Deutschland und hatte eine Kontonummer bei der Bank. Beides strich ich fein säuberlich durch und ergänzte, wann ich das Konto gekündigt und das Land verlassen hatte. Ich nannte meine Steueridentifikationsnummer, das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit und erklärte (besonders schön), dass ich weder in den USA geboren war noch über die amerikanische Staatsbürgerschaft verfügte.

 

Die von der Deutschen Bank geforderte Selbstverpflichtung…

Dem Schreiben der Deutschen Bank war folgende Erklärung angehängt:

„Ich verpflichte mich, die Deutsche Bank unverzüglich über Änderungen von Umständen zu informieren, die bewirken, dass die hierin enthaltenen Informationen nicht mehr richtig sind, und der Deutschen Bank innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Änderung ein entsprechend aktualisiertes Formular vorzulegen.“

Ich hielt die Erklärung nicht für mich zutreffend. Denn ich bin kein Kunde der Deutschen Bank mehr und dieser nicht zu derartigen Auskünften verpflichtet. Also strich ich die Passage.

Ich schickte den Brief mit den entsprechenden Belegen ab und hielt die Sache für erledigt. Aber weit gefehlt. Nun, im März 2018, habe ich wieder einen Brief von der Deutschen Bank erhalten mit der Forderung, den Fragebogen erneut auszufüllen. Der Brief enthält folgenden Hinweis:

„[L]eider können wir Ihr Formular nicht bearbeiten, da Sie unter Teil 4 [gemeint ist die eben zitierte Erklärung] Streichungen vorgenommen haben. Wenn Sie die Selbstauskunft ausfüllen, dann sehen Sie bitte von Streichungen und oder Schwärzungen ab.“

 

…und ihre Drohung

Und wieder folgt die Drohung:

„Wir machen darauf aufmerksam, dass wir verpflichtet sind […] auch Kunden und Konten mit Auslandsindiz an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, für die uns bis zum gesetzlich vorgegebenen Stichtag keine ordnungsgemäße CRS-bzw. FATCA-Dokumentation vorliegt.“

Ich kann mir ja vorstellen, dass die Deutsche Bank verpflichtet ist Kunden, die im Verdacht stehen, Steuern zu hinterziehen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Allerdings glaube ich nicht, dass ein Gesetz existiert, welches mich dazu zwingt, mich zu verpflichten der Deutschen Bank, mit der ich in keinerlei Geschäftsbeziehung stehe, bis an das Ende meiner Tage über meinen persönlichen und beruflichen Werdegang Bericht zu erstatten.

Recht wütend rief ich bei der Hotline der Deutschen Bank an. Und siehe da: Eine freundliche Beraterin bestätigte mir, ganz auf meiner Seite zu sein und meinen Ärger zu verstehen. Sie entschuldigte die Schreiben der Deutsche Bank damit, dass dieser in der Vergangenheit oftmals Versäumnisse vorgeworfen wurden und sie diesmal alles richtig machen wolle. Deshalb sei die Deutsche Bank die erste, die die neuen Richtlinien umsetzt. Die Beraterin riet mir, den Fragebogen mit den Durchstreichungen erneut abzuschicken oder es eben zu lassen. Schlussendlich erklärte sie mir, nichts für mich tun zu können.

Ich freue mich schon auf die Post vom Bundeszentralamt für Steuern…

Hast du ähnliche Erfahrungen gemacht? Dann berichte in den Kommentaren darüber!

2 Kommentare

Mel von Kind im Gepäck 19. Februar 2019 - 10:13

Oh man, was man da alles erlebt! Ja, bei den Steuern kennen die keinen Spaß, aber das finde ich echt krass. Ich hoffe mal, du hast seitdem keinen Brief mehr erhalten und die DB hat das für sich auch erledigt.

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Feli 28. Februar 2019 - 13:09

Ja, ich fand es auch krass! Bisher war nichts im Briefkasten, aber man weiß ja nie!

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