Das Coronavirus in Frankreich: Die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen auf einen Blick

by Felicitas

Die Vorschriften und Maßnahmen, die die französische Regierung erlässt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Frankreich zu verhindern, verändern sich derzeit ständig. Kaum ist ein Blogartikel geschrieben, ist er auch schon wieder überholt.

Deshalb versuche ich in diesem Beitrag, die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich und der damit zusammenhängenden Krise dienen sollen, zusammenzutragen. Da sie sich derzeit oft innerhalb weniger Tage ändern, werde ich diesen Beitrag regelmäßig und bei gegebenem Anlass aktualisieren und erweitern. Ich hoffe ich kann dir damit helfen, den Überblick zu behalten.

Die hier aufgeführten Informationen beruhen auf meiner eigenen Recherche. Natürlich kann ich für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie geben!

Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich

Maskenpflicht

In vielen französischen Departements ist es mittlerweile wieder Pflicht, draußen auf öffentlichen Wegen eine Maske zu tragen. Diese Pflicht unterscheidet sich nach Departement, manchmal auch nach der Stadt. In manchen Regionen betrifft sie nur bestimmte Bereiche des öffentlichen Raumes. Es empfiehlt sich deshalb, sich über die regionalen Bestimmungen zu informieren! Auf dieser Karte kannst du einen ersten Überblick gewinnen. Dunkelblau sind die Departements, in denen es eine Maskenpflicht in manchen Kommunen gibt, helblau, in denen sie an manchen Orten existiert.

Der Gesundheitspass (pass sanitaire)

Den Gesundheitspass soll im Kampf gegen das Coronavirus in Frankreich zukünftig die Gesundheit einer Person nachweisen. Dies kann auf drei Weisen erfolgen:

  • Durch eine Impfung. Der Gesundheitspass ist 1 Woche nach der 2. Injektion der Impfstoffe von Pfizer, Moderna und AstraZeneca, 4 Wochen nach der Impfung mit Johnson & Jonson, oder 1 Woche nach einer Impfung bei einer vorhergegangen Corona-Infektion wirksam. Die Impfnachweise von in Frankreich durchgeführten Impfungen sind unter dem Portal der Krankenversicherung zugänglich.
  • Durch einen negativen PCR-Test oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Durch eine überstandene Corona-Erkrankung, also einen positiven Corona-Test, der mindestens 11 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.

Der Gesundheitspass kann entweder über die über das Smartphone abrufbare App „TousAntiCovid“ oder aber in Papierform präsentiert werden.

Gültigkeit des Gesundheitspasses

Seit dem 9. Juni 2021 ist ein Gesundheitspass notwendig, um in Frankreich an bestimmten Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern teilzunehmen.

Am 21. Juli 2021 wird der Gesundheitspass für alle Orte verpflichtend, an denen mehr als 50 Menschen zusammenkommen und an denen kulturellen oder freizeitliche Aktivitäten stattfinden. Das betrifft zum Beispiel Sportveranstaltungen, religiöse Veranstaltungen, Konferenzen, Kinos, Tanzveranstaltungen oder Messen. Es gilt sowohl für das Personal als auch die Besucher.

Der Gesundheitspass ist ab 11 Jahren verpflichtend. Für die 12-17-Jährigen wird er erst zum 30. August 2021 eingeführt. Dasselbe gilt für Angestellte in Einrichtungen, die die Öffentlichkeit empfangen. Sie müssen ihre erste Impfdosis bis zum 1. August erhalten haben.

Geplante Ausweitung der Gültigkeit des Gesundheitspasses

Ein Gesetz, das die Corona-Impfung für das Gesundheitspersonal verpflichtend macht, ist geplant.

Am 9. August 2021 soll der Gesundheitspass in Cafés, Restaurants, Krankenhäusern, Altenheimen und sozialmedizinischen Einrichtungen verpflichtend werden. Ebenso betroffen sind Verkehrsmittel der Langstrecke wie Züge, Flugzeuge und Busse.

Allerdings handelt es sich hierbei um Pläne der Regierung. Ob diese auch so umgesetzt werden, wird sich zeigen. Von Seiten der Politik wird derzeit laut darüber nachgedacht, die Corona-Impfung für alle Franzosen verpflichtend vorzuschreiben.

Von Deutschland nach Frankreich reisen mit dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU

Für eine Einreise von Deutschland nach Frankreich benötigst du seit dem 1. Juli 2021 das Digitale Covid-Zertifikat der EU. Dieses entspricht dem französischen Gesundheitspass. Um das Digitale Covid-Zertifikat der EU zu bekommen, muss man folgendes nachweisen:

  • Eine Impfung. Das Digitale Covid-Zertifikat der EU ist 2 Woche nach der 2. Injektion der Impfstoffe von Pfizer, Moderna und AstraZeneca, 4 Wochen nach der Impfung mit Johnson & Jonson, oder 2 Woche nach einer Impfung bei einer vorhergegangen Corona-Infektion wirksam.
  • Einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Eine überstandene Corona-Erkrankung, also einem positiven Corona-Test, der mindestens 11 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.

Bis zum 12. August 2021 gilt eine Übergangsphase und man darf auch in Frankreich einreisen, wenn man einen der 3 Punkte nachweisen kann, ohne das Digitale Covid-Zertifikat der EU zu besitzen. Da aber auch innerhalb Frankreichs immer mehr Bereiche nur noch mit Gesundheitspass zugänglich sind, würde ich dir dringend empfehlen, dich vor deiner Frankreichreise um ein Digitales COVID-Zertifikat der EU zu bemühen.

In Deutschland kann man die App für das Digitale COVID-Zertifikat der EU derzeit auf der Seite des Robert Koch-Instituts herunterladen. Die digitalen COVID-Zertifikate der EU werden in Deutschland von Impfzentren, Arztpraxen und von Apotheken erstellt. Sie besitzen einen QR-Code, der über die App eingescannt werden kann.

Neben dem digitalen COVID-Zertifikat der EU muss bei der Einreise nach Frankreich eine Erklärung mitgeführt werden, in der der Reisende versichert, dass er in den letzten 48 Stunden keine Symptome einer Corona-Infektion hatte und dass er in den letzten 14 Tagen vor der Reise keine Kontaktperson war. Die Erklärung in englischer Sprache sowie weitere Informationen findest du hier!

Minderjährige Kinder geimpfter Eltern werden bei der Einreise nach Frankreich wie ihre Eltern behandelt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen.

Für die französische Überseedepartements gelten gesonderte Regelungen.

Corona-Tests

Seit dem 7. Juli 2021 sind Corona-Tests für ausländische Touristen und Franzosen, die nicht in Frankreich leben, kostenpflichtig. Ein PCR-Test kostet 43,89 Euro und ein Antigen-Test 25 Euro.

Im Herbst sollen Corona-Tests auch für Franzosen kostenpflichtig werden. Ausgenommen davon sind Tests, die vom Arzt verschrieben werden.

Diskotheken

Seit dem 9. Juli 2021 dürfen Diskotheken in Frankreich wieder öffnen. Die Besucherzahl darf 75 Prozent der üblichen Auslastung betragen, ein Gesundheitspass ist verpflichtend und Masken werden empfohlen. Außerdem werden die Besucher erfasst, um als mögliche Kontaktpersonen später benachrichtigt werden zu können.

Bekanntmachung vom 16. Juni 2021

Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen hat der französische Premiermister auf einer Pressekonferenz am 16. Juni 2021 mehrere Lockerungen bekannt gegeben. Sie treten früher ein, als geplant:

  • Die nächtliche Sperrstunde wird am 20. Juni 2021 aufgehoben.
  • Bis auf einige Ausnahmen (Warteschlangen, Märkte) wird die Maskenpflicht im Freien am 17. Juni 2021 aufgehoben.

Lockerungen vom 9. Juni

Am 9. Juni sind in Frankreich neue Lockerungen in Kraft getreten. Hier ein Überblick:

Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr besteht weiterhin eine nächtliche Sperrstunde.

Cafés, Bars und Restaurants dürfen auch in den Innenräumen wieder bis zu 50 Prozent ihrer normalen Auslastung und 6 Gäste pro Tisch empfangen. Auf den Terrassen dürfen 6 Personen pro Tisch Platz nehmen.

Geschäfte, in denen nichtlebensnotwendige Produkte verkauft werden, dürfen jetzt einen Kunden auf 4 Quadratmetern empfangen.

Stadien, Kinos, Festsäle und Zirkuszelte dürfen bei einer 65-prozentigen Auslastung 5 000 Personen empfangen. Messen dürfen bei einer 50-prozentigen Auslastung ebenfalls 5 000 Personen empfangen. Ab einer Besucherzahl von 1 000 ist ein Gesundheitspass notwendig.

Thermalbäder dürfen zu 100 Prozent, Casinos zu 50 Prozent, Zoos zu 65 Prozent ihrer normalen Besucherzahlen öffnen. Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

Bei Sportwettbewerben dürfen sich 500 Personen versammeln, bei sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel, aber mit Kontakt 25 Personen und bei Tanzkursen von Erwachsenen ohne Kontakt 35 Prozent der normalen Anzahl. Schwimmhallen dürfen erwachsene Gäste bis zu einer Auslastung von 50 Prozent empfangen.

Bei Festivals dürfen bis zu 5 000 Personen sitzend zusammenkommen, wobei 65 Prozent der Plätze besetzt werden können.

Bei Hochzeiten und religiösen Versammlungen darf jeder zweite Platz besetzt sein. Bei Beerdigungen können sich 75 Personen versammeln.

Versammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Ausgeschlossen davon sind touristische Führungen.

Grenzüberschreitungen

In Frankreich sind potentielle Reiseländer nach ihrem Gefahrengrad in Farben eingeteilt. Zu den grünen Ländern zählen die Länder Europas, Australien, Südkorea, Israel, Japan, der Libanon, Neuseeland und Singapur.


Aufhebung des Lockdowns in Frankreich (déconfinement)

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich werden wieder gelockert. Die Lockerung läuft in vier Stufen ab.

Lockerungen ab dem 3. Mai 2021

  • Die Bewegungsbeschränkungen am Tag zwischen 6 und 19 Uhr werden aufgehoben
  • Es ist in dieser Zeit keine Ausgangsausnahmebescheinigung mehr nötig
  • Die nächtliche Ausgangssperre (siehe unten) bleibt bestehen

Lockerungen ab dem 19. Mai 2021

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird von 19 Uhr auf 21 Uhr verlegt
  • Geschäfte, Museen, die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben, Kinosäle und Theater dürfen für eine beschränkte Besucherzahl wieder öffnen

Lockerungen ab dem 9. Juni 2021

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird von 21 Uhr auf 23 Uhr verlegt
  • Öffnung der Innenräume von Gastronomiebetrieben und Sporteinrichtungen
  • Lockerung des Homeoffice-Gebots

Lockerung ab dem 30. Juni 2021

  • Ende der nächtlichen Ausgangssperre

Vorbehalt

Die Lockerungen können regional ausgesetzt werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 400 steigt, bei einem plötzlichen, extremen Anstieg der Fallzahlen und wenn den Krankenhäusern eine Überlastung droht.

Grenzüberschreitungen

Reisen in Länder außerhalb Europas und in die französischen Überseegebiete sind verboten, es sei denn, man hat einen driftigen Grund. Für Reisende aus Brasilien, Argentinien, Chile, Südafrika und Indien gelten besonders strenge Ausnahmeregelungen.

Reisen in ein Land innerhalb Europas (also der EU, Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, Vatikanstaat, Schweiz und San Marino) sind erlaubt. Reisende, die von einem dieser Länder nach Frankreich einreisen möchten, benötigen hierzu einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem muss eine Erklärung mitgeführt werden, in der der Reisende versichert, dass er keine Symptome einer Corona-Infektion hat, dass er in den letzten 14 Tagen vor der Reise kein Kontaktfall war und dass er – wenn er älter als 11 Jahre ist – einverstanden ist, bei seiner Ankunft in Frankreich einen PCR-Test durchzuführen. Diese Erklärung findest du in einer französischen und einer englischen Version hier.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten von Grenzbewohnern, die weniger als 24 Stunden dauern und eine Distanz von 30 Kilometern vom Wohnort nicht überschreiten.

3. Lockdown (confinement) zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich

Seit dem 3. April 2021 gilt auf dem französischen Festland ein vorrausichtlich 4-wöchiger Lockdown. Auch die Schulen sind bis zum 26. April geschlossen. In der Nacht zwischen 19 und 6 Uhr herrscht eine Ausgangssperre. Ausgänge am Tag unterliegen verschiedenen Regelungen.

Ausgänge zwischen 6 und 19 Uhr in einem Radius von maximal 10 Kilometer

Aus Gründen des individuellen Wohlbefindens, wie Sport, Spaziergänge oder die Begleitung eines Haustieres, darf man sich maximal 10 Kilometer von seiner Haustür entfernen. Man muss einen Wohnnachweis mit sich führen. Dies ist zum Beispiel der Personalausweis oder eine Stromrechnung. Besitzt man keinen offiziellen Wohnnachweis, muss man bei jedem Ausgang eine Ausgangsausnahmebescheinigung ausfüllen.

Ausgänge zwischen 6 und 19 Uhr in einem Radius von mehr als 10 Kilometern

Entfernst du dich mehr als 10 Kilometer von deiner Haustür brauchst du die Ausgangsausnahmebescheinigung auf jeden Fall. Du findest sie hier.

Innerhalb des eigenen Departements darfst du dich bewegen:

  • Wenn du Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigst oder Lieferungen abholst.
  • Wenn du deine Kinder in die Schule oder eine Betreuungseinrichtung bringst.
  • Wenn du in eine kulturelle oder religiöse Einrichtung gehst.
  • Um eine öffentliche Behörde zu besuchen.

Ohne Beschränkung darfst du dich bewegen:

  • Um zur Arbeit oder in eine Bildungseinrichtung zu gehen.
  • Um Waren für die berufliche Aktivität zu kaufen.
  • Ausgänge im Sinne des Gemeinwohls auf staatliche Anordnung.
  • Arztbesuche und allgemein Ausgänge, die der Gesundheitsversorgung dienen. Außerdem ist der Kauf von Medikamenten zulässig.
  • Ausgänge, die aus familiären Gründen unverzichtbar sind, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen oder um Kinder zu beaufsichtigen.
  • Ausgänge schwerbeschädigter Personen und ihrer Begleitung.
  • Gerichtliche oder administrative Vorladungen; Ausgänge um einen Anwalt zu konsultieren.
  • Umzüge oder Ausgänge die den Kauf oder die Mietung eines Hauptwohnsitzes vorbereiten.
  • Ausgänge um sich zu einem Bahnhof oder einen Flugplatz zu begeben.

In jedem dieser Fälle musst du vorher eine Ausgangsausnahmebescheinigung ausfüllen und mitführen.

Ausgänge während der Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr

In der Nacht zwischen 19 und 6 Uhr herrscht eine Ausgangssperre. Sollte man dennoch das Haus verlassen, muss man in jedem Fall eine ausgefüllte Ausgangsausnahmebescheinigung mit sich führen. Folgende Gründe sind erlaubt:

  • Um zur Arbeit oder in eine Bildungseinrichtung zu gehen.
  • Ausgänge im Sinne des Gemeinwohls auf staatliche Anordnung.
  • Arztbesuche und allgemein Ausgänge, die der Gesundheitsversorgung dienen. Außerdem ist der Kauf von Medikamenten zulässig.
  • Ausgänge, die aus familiären Gründen unverzichtbar sind, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen oder um Kinder zu beaufsichtigen.
  • Ausgänge schwerbeschädigter Personen und ihrer Begleitung.
  • Gerichtliche oder administrative Vorladungen; Ausgänge um einen Anwalt zu konsultieren.
  • Um eine Reise mit Zug, Flugzeug oder Bus anzutreten
  • Um sein Tier in einem Radius von maximal einem Kilometer auszuführen.

Nächtliche Ausgangssperre

Seit dem 16. Januar gilt auf dem gesamten französischen Festland zwischen 18 Uhr und 6 Uhr am Morgen eine nächtliche Ausgangssperre. Wer sich während dieser Zeit im öffentlichen Raum bewegt, benötigt eine Ausgangsausnahmebescheinigung.

Update: Aufhebung der allgemeinen Ausgangssperre am 15. Dezember

Die allgemeine Ausgangssperre (confinement) ist seitdem 15. Dezember aufgehoben. Die Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich sind jedoch stärker als ursprünglich vorgesehen.

Nächtliche Ausgangssperre

Es wird eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr eingeführt. Ausgenommen davon ist der Abend des 24. Dezember. Während der nächtlichen Ausgangssperre darf man nur aus driftigen Grund das Haus verlassen. Außerdem ist eine vollständig ausgefüllte Ausgangsausnahmebescheinigung mitzuführen. Diese findest du hier.

Zwischen 20 und 6 Uhr darf man das Wohnhaus nur noch aus folgenden Gründen verlassen:

  • Um zur Arbeit oder in eine Bildungseinrichtung zu gehen.
  • Für dringende Arztbesuche oder den Kauf von Medikamenten.
  • Ausgänge, die aus familiären Gründen unverzichtbar sind, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen oder um Kinder zu beaufsichtigen.
  • Für schwerbeschädigte Personen und ihrer Begleitung gilt die Ausgangsssperre nicht.
  • Ausgänge im Sinne des Gemeinwohls auf staatliche Anordnung.
  • Um ein Tier auszuführen. Dabei darf man sich nur einen Kilometer von der Haustür entfernen.
  • Gerichtliche oder administrative Vorladungen.
  • Um eine Zug- oder Flugreise anzutreten.

Beschränkungen

  • Skistationen dürfen öffnen. Allerdings bleiben Skilifte und Verleihstationen für die Öffentlichkeit geschlossen. Ausnahmen dieser Regelung sind Leistungssportler und Nachwuchssportler sowie Menschen, die an den Skistationen arbeiten.
  • Die meisten Einrichtungen, die Menschen empfangen, wie Bars, Restaurants, Diskotheken, Kinos, Theater, Museen, Zoos, Spielhallen oder überdachte Sportanlagen bleiben geschlossen. Geschäfte sind geöffnet.

Weihnachtsfeier

Es wird dringend empfohlen, die gängigen Hygieneregeln zu befolgen und das Weihnachtsessen auf 6 Erwachsene zu beschränken.

Lockerungen vom 15. Dezember

Voraussetzungen für mögliche Lockerung

Am 15. Dezember sind weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen das Coronavirus in Frankreich vorgesehen. Sie treten jedoch voraussichtlich nur in Kraft, wenn die Zahl täglicher Neuansteckungen mit dem Coronavirus in Frankreich unter 5 000 Personen liegt und sich die Anzahl der mit Coronavirus infizierten Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser zwischen 2 500 und 3 000 bewegt.

Am 6. Dezember gab es 11 022 Neuansteckungen mit dem Coronavirus in Frankreich und 3210 Patienten mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Aufgrund dieser Zahlen stellte der Generaldirektor der französischen Gesundheitsbehörde Jérôme Salomon auf einer Pressekonferenz am 7. Dezember fest, dass das Ziel von weniger als 5 000 täglichen Neuinfektionen noch in weiter Ferne liegt.

Geplante Neuerungen für den 15. Dezember

Wenn die Zahlen entsprechend sinken, wird die allgemeine Ausgangssperre (confinement) am 15. Dezember aufgehoben. Dafür sollen dann folgende Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich gelten:

  • Es wird eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr eingeführt. Ausgenommen davon sind die Abende des 24. und 31. Dezember.
  • Außerschulische Aktivitäten dürfen wieder in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Kinos, Theater und Museen dürfen öffnen. Kinos und Theater dürfen dabei Veranstaltungen bis 21 Uhr anbieten. Es wird toleriert, wenn Besucher den Nachhauseweg erst um 21 Uhr antreten. Die Eintrittskarte ist aber mitzuführen.
  • Musikschulen dürfen wieder öffnen. Gesang jedoch bleibt verboten.
  • Große Versammlungen und Festlichkeiten in gemieteten Sälen bleiben verboten. Auch Freizeitparks und Ferienkolonien bleiben geschlossen.
  • Skistationen dürfen öffnen. Allerdings bleiben Skilifte und Verleihstationen für die Ausrüstung geschlossen.
  • Bars, Restaurants und Diskotheken bleiben ebenfalls geschlossen.

Lockerungen vom 27. November

Am 27. November wurde der Lockdown in Frankreich in mehreren Bereichen gelockert. Diese Neuerungen sind:

Geschäfte und Märkte dürfen wieder öffnen. Auch Fahrschulen, Immobilienagenturen und Frisöre dürfen wieder Dienstleistungen anbieten. Hausbesuche durch Dienstleister, wie Frisöre oder Nachhilfelehrer, sind bis 21 Uhr am Abend erlaubt.

Auch außerschulische Aktivitäten im Freien dürfen wieder stattfinden. Wassersport ist erlaubt. Sportliche Einrichtungen (ohne Dach) können wieder öffnen und Individualsport wie Tennis, Reiten, Golf oder Leichtathletik anbieten. Allerdings bleiben kollektive Umkleidekabinen geschlossen. Mannschafts- und Kampfsport bleiben verboten.

Gebetshäuser dürfen wieder öffnen. Bei Messen und religiösen Versammlungen müssen jeweils zwei Sitze zwischen zwei Person oder zwischen mehreren Familien freigelassen werden. Jede zweite Sitzreihe muss ebenfalls frei bleiben. Hochzeiten sind auf sechs Teilnehmer beschränkt.

Öffentliche Institutionen, wie Präfekturen, Rathäuser, der Pôle emploi und das CAF sind für Besucher wieder geöffnet. Auch Bibliotheken, Archive und Mediatheken können wieder besucht werden.

Private und öffentliche Versammlungen sind weiterhin verboten. Ausnahme sind bei einer Präfektur angemeldeter Demonstrationen.

Ausgänge zum persönlichen Vergnügen (also um spazieren zu gehen, Sport zu treiben oder ein Tier auszuführen) werden auf einen Zeitraum von 3 Stunden pro Tag und einen Radius von 20 Kilometern ausgeweitet. Treffen mit Personen, die nicht zum Hausstand gehören, sind untersagt.

Die allgemeine Ausgangssperre (confinement) bleiblt bestehen. Die Ausgangsausnahmebescheinigung (siehe weiter unten) muss bei jedem Ausgang vollständig ausgefüllt mitgeführt werden.

2. Lockdown (confinement) zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich

Seit dem 30. Oktober 2020 existiert zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich wieder eine Ausgangssperre. Sie gilt bis mindestens 1. Dezember.

Ausgangsausnahmebescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire)

Es besteht eine allgemeine Ausgangssperre (confinement). Wer die Wohnung verlassen will, muss eine Ausgangsausnahmebescheinigung mit sich führen, in der er erklärt, warum er das Haus verlässt. Diese Bescheinigung gibt es in einer Printversion und in einer Version für das Mobiltelefon. Hast du weder Mobiltelefon noch Drucker, musst du sie per Hand schreiben.

Für den Arbeits- und Schulweg existieren Bescheinigungen, die einmalig auszufüllen sind. Für jeden anderen Grund, ist die Bescheinigung jedes Mal neu (!) auszufüllen, wenn man das Haus verlässt. Neben Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und derzeitiger Adresse ist der Zeitpunkt (also Datum und Uhrzeit) des Beginns des Ausgangs anzugeben.

Außerdem ist der Grund des Ausgangs zu nennen.

Derzeit darf man aus folgenden Gründen das Haus verlassen:

  • Um zur Arbeit oder in eine Bildungseinrichtung zu gehen oder um Prüfungen abzulegen.
  • Für Menschen, die Kinder zur Schule oder in eine Betreuungseinrichtungen bringen.
  • Um Einkäufe zu erledigen. Diese sind auf Waren der Grundversorgung, Waren für die berufliche Aktivität und Abholungen von Bestellungen beschränkt.
  • Arztbesuche, die nicht durch telefonische Sprechstunden ersetzt oder aufgeschoben werden können. Außerdem ist der Kauf von Medikamenten zulässig.
  • Ausgänge, die aus familiären Gründen unverzichtbar sind, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen oder um Kinder zu beaufsichtigen.
  • Ausgänge schwerbeschädigter Personen und ihrer Begleitung.
  • Um Sport zu machen oder spazieren zu gehen. Diese Aktivitäten sind auf eine Stunde pro Tag beschränkt und man darf sich höchstens einen Kilometer von seinem Wohnort entfernen. Jede Form von Gruppensport ist verboten. Allerdings darf man mit Personen, mit denen man zusammen in einem Haushalt lebt, oder mit seinem Haustier spazieren gehen.
  • Gerichtliche oder administrative Vorladungen.
  • Ausgänge im Sinne des Gemeinwohls auf staatliche Anordnung.

Harte Strafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

Bei einem einmaligen Verstoß gegen die Ausgangssperre werden 135 Euro fällig. Wenn diese nicht fristgemäß bezahlt werden bzw. der Widerspruch gegen diese nicht fristgerecht eingereicht wird, werden 375 Euro fällig.

Bei einem zweiten Verstoß innerhalb von 15 Tagen beträgt das Bußgelt 200 Euro. Wenn diese nicht fristgemäß bezahlt werden bzw. der Widerspruch gegen diese nicht fristgerecht eingereicht wird, werden 450 Euro fällig.

Mehr als drei Verstöße innerhalb von 30 Tagen ziehen ein Strafgeld von 3 750 Euro und bis zu 6 Monaten Gefängnis nach sich! Außerdem können zusätzliche Strafen, wie ein 3-jähriges Fahrverbot oder gemeinnützige Arbeiten verhängt werden.

Lockdown-Bestimmungen

Geschäfte und Einrichtungen, die Menschen empfangen, müssen schließen um das Coronavirus in Frankreich zu bekämpfen. Homeoffice ist verpflichtend, wo es möglich ist.

Ausnahmen

Parks, Gärten und Strände sind weiterhin zugänglich, Großhändler und Lebensmittelmärkte geöffnet.

Öffentliche Arbeiten und sonstige Bauarbeiten sind weiterhin erlaubt, ebenso landwirtschaftliche Arbeit. Auch Fabriken, öffentliche Behörden und die Post bleiben geöffnet.

Kirchen, Synagogen, Moscheen und Tempel können öffnen, dürfen jedoch keine Veranstaltungen abhalten. Trauerfeiern werden auf 30 Teilnehmer beschränkt, Hochzeiten auf 6 Personen. Friedhöfe bleiben geöffnet.

Auch Besuche in Altenheimen sind weiterhin möglich.

Bildungseinrichtungen und Kinderbetreuung

Krippen, Schulen, Collèges und Lycées bleiben geöffnet. Eine Maskenpflicht gilt für Kinder ab 6 Jahren. Außerschulische Betreuungseinrichtungen sind ebenfalls weiterhin geöffnet. Höhere Bildungseinrichtungen bieten von Ausnahmen abgesehen Fernunterricht an.

Lokale Maßnahmen

Auf der Internetseite der französischen Regierung gibt es ein Feld, auf dem man lokale Maßnahmen der einzelnen Departements abrufen kann.

Grenzen

Die Grenzen zu Ländern der europäischen Union bleiben geöffnet. Die Grenzen zu Ländern außerhalb der europäischen Union sind geschlossen. Um französisches Territorium zu betreten, ist ein negativer Corona-Test, der höchstens 72 Stunden alt ist, obligatorisch. Auf Häfen und Flughäfen gibt es Schnelltests.


Lokale Bestimmungen zur Maskenpflicht

In immer mehr französischen Städten werden lokale Regelungen geschaffen, die zum Tragen einer Atemschutzmaske auch außerhalb geschlossener Räume verpflichten. Einen ersten Überblick bietet diese Karte von Franceinfo. Städte, in denen die Maske in manchen Straßen obligatorisch ist, sind gelb, Städte, in denen in allen Straßen eine Maskenpflicht herrscht sind blau. Grün sind Städte, in denen man die Maske auf Märkten tragen muss. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich vor einer Reise auf der Seite der Präfektur und der Stadt über die lokalen Regelungen zu informieren.

Maskenpflicht

Seit dem 20. Juli 2020 besteht in Frankreich eine Maskenpflicht in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen.

Dazu zählen Versammlungs- und Konferenzräume, Theater-, Spiel- und Konzertsäle, Multifunktionshallen, Kinos, Restaurants, Bars, Cafés, Hotels, Pensionen, Spielhallen, Sprach- und Musikschulen, Ferienzentren, Kinderbetreuungseinrichtungen, Ausbildungsstädten, Bibliotheken, Dokumentationszentren, Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempel, Sporteinrichtungen und -stadien, Museen, Zelte aller Art, manche Freilufteinrichtungen, Schiffe, Berghütten, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen, öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren, Geschäfte, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Banken sowie geschlossene Märkte.

Zuwiderhandlungen kosten 135 Euro.

Zusätzliche Lockerungen für die Sommerperiode

Aufgrund der Verbesserung der sanitären Lage hat die französische Regierung am 20. Juni weitere Lockerungen für die Sommerperode erlassen.

Lockerungen ab dem 22. Juni

Kinos, Casinos und Spielhallen dürfen wieder öffnen. Die verschiedenen Formen kollektiver Kinderbetreuung in den Sommerferien werden geöffnet.

Mannschaftssport ist wieder erlaubt. Kampfsport bleibt weiterhin verboten.

Grundsätzlich sollen die Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden. In öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln herrscht für alle Menschen nach Vollendung des 11. Lebensjahres Maskenpficht. In Schulen, Cafés, Restaurants und anderen Einrichtungen, in denen sich viele Personen befinden, soll räumliche Distanz gewahrt bleiben.

Lockerungen ab dem 11. Juli

Nationale Flusskreuzfahrten und bei Zustimmung der europäischen Partner auch Kreuzfahrten auf europäischen Gewässern werden wieder erlaubt.

Stadien und Rennbahnen dürfen wieder öffnen. Veranstaltungen mit mehr als 1 500 Teilnehmern müssen gemeldet werden, um die Gewährleistung von Sicherheitsstandards zu sichern. Dies gilt für sämtliche „Salles de spectacle“, also Theater, Konzertsäle und andere Orte, in denen etwas aufgeführt wird, für Stadien und Rennbahnen. Grundsätzlich dürfen bis zum 1. September Veranstaltungen maximal 5 000 Teilnehmer umfassen. Mitte Juli wird entschieden, ob es ab Mitte August weitere Lockerungen geben wird.

Prognose für September

Wenn es die Entwicklung zulässt, dürfen ab September vorraussichtlich Diskotheken, Jahrmärkte und Messen wieder öffnen. Auch internationale Kreuzfahrten könnten dann wieder möglich sein.

Regionale Hotspots

Bezüglich der französischen Metropole verlangt derzeit nur die Situation in Val d’Oise eine genaue Überwachung. Die Lage in Mayotte hat sich verbessert. Lediglich in Guyana ist das Coronavirus weiterhin so aktiv, dass besondere Maßnahmen ergriffen werden und mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden muss.

3. Phase des Déconfinement ab dem 22. Juni

Am 14. Juni hat sich Emmanuel Macron in einer neuerlichen Fernsehansprache an die Franzosen gewandt. Dabei hat er weitere Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Frankreich bekanntgegeben.

Am 15. Juni wird auch die Pariser Großraumregion Île-de-France wieder grüne Zone. Damit bleiben nur Mayotte und Guyana orange. Außerdem werden am 15. Juni die französischen Außengrenzen geöffnet. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen wieder Besuche empfangen.

Grippen und Schulen werden mit Ausnahme der Lycées am 22. Juni für alle Schüler geöffnet. Die Schulpflicht wird wieder eingeführt.

Die 2. Runde der Kommunalwahlen ist für den 28. Juni geplant.

Demonstrationsrecht

Am 13. Juni hat der Conseil d’Etat, das höchste französische Verwaltungsgericht, die Beschränkung der Versammlungsfreiheit auf höchstens 10 Personen aufgehoben. Demonstrationen sind in Frankreich nun wieder erlaubt.

2. Phase des Déconfinement ab dem 2. Juni

Am 2. Juni tritt in Frankreich die 2. Phase des sogenannten Déconfinement in Kraft. Premierminister Edouard Philippe hat in einer Pressekonferenz am 28. Mai die diesbezüglichen Pläne der französischen Regierung vorgestellt. Philippe versprach den Franzosen, dass die Freiheit wieder die Regel wird und Verbote zur Ausnahme werden.

Frankreich bleibt weiterhin in zwei Zonen unterteilt, wobei Mayotte, Guyana und die Île-de-France fortan orange, die anderen Departements dagegen grün sind.

Lockerungen

Ab dem 2. Juni werden Schulen, die bisher verschlossenen Geschäfte, Parks, Gärten, Museen, Sehenswürdigkeiten, Strände, und Seen wieder geöffnet.

Bars, Cafés und Restaurants können in den grünen Departements vollständig öffnen, in den orangenen Zonen dagegen nur ihre Außenbereiche.

Ferienhäuser, Campingplätze und Herbergen können in grünen Zonen am 2. Juni öffnen, in orangenen Zonen am 22 Juni. Hotels waren nicht von einer gesetzlich festgelegten Schließung betroffen.

Schwimmhallen, Sportstädten, Theater öffnen in den grünen Zonen am 2. Juni, in den orangenen Zonen am 22. Juni.

Kinos dürfen am 22. Juni wieder aufmachen.

Die Reisebeschränkung auf 100 Kilometer wird am 2. Juni für ganz Frankreich aufgehoben. Bis zum 15. Juni jedoch bleiben europäische Grenzen geschlossen.

Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich

Versammlungen im öffentlichen Raum bleiben auf 10 Personen beschränkt. Heimarbeit soll weiter aufrechterhalten werden. Nachtclubs, Spielhallen und Sportstadien bleiben weiterhin geschlossen, Kontaktsport verboten.

Die Regierung stellt eine Stopp-Covid-App zur Verfügung, die sich jedermann kostenlos und freiwillig herunterladen kann. Diese App schickt dir eine Nachricht, wenn du einer Person mehr als 15 Minuten dichter als einen Meter gekommen bist, bei der später das Coronavirus diagnostiziert wurde. Damit soll es potentiellen Kontaktpersonen ermöglicht werden, freiwillig in Isolation zu gehen.

Update

Strände

Seit dem 16. Mai ist der Zugang zu vielen Stränden wieder erlaubt. Dabei wird das dass Konzept eines „dynamischen Strands“ verfolgt: Hinsetzen oder Hinlegen und Gruppensport ist verboten, baden, spazieren und surfen ist erlaubt. Die Zugangsbedingungen und Öffnungszeiten sind von Strand zu Strand verschieden. Mehr Informationen findest du auf der Internetseite der Gemeinde. Einen Überblick gibt es hier.

Neuregelungen ab dem 11. Mai

Am 11. Mai sollen die Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus in Frankreich in einer sogenannten 2. Phase schrittweise gelockert werden. Die Lockerungen sind jedoch abhängig von sinkenden Infektionszahlen und die Regierung behält es sich vor, die Bürgerrechte jederzeit wieder einzuschränken. Die 2. Phase soll bis zum 2. Juni andauern. Die Ausführugnen der französischen Regierung findest du hier.

Handel und öffentliches Leben

Bibliotheken, kleine Museen, Wälder und Friedhöfe werden wieder geöffnet. Auch Geschäfte, Märkte und Frisöre dürfen wieder öffnen. Allerdings betont die Regierung, dass diese jederzeit wieder geschlossen werden können, wenn man der Meinung ist, dass gegen die Hygienevorschriften aufgrund des Coronavirus in Frankreich verstoßen wurde.

Kinos, Theater, Sportsäle und Freizeitparks bleiben geschlossen. Auch Gottesdienste und Hochzeiten sind aufgrund des Coronavirus in Frankreich nicht vorgesehen. Beerdigungen sollen auf unter 20 Teilnehmer begrenzt bleiben. Grundsätzlich sind Versammlungen von mehr als 10 Personen verboten.

Auch Strände und Seen bleiben auf Anordnung der französischen Regierung grundsätzlich geschlossen. Dieses Verbot kann jedoch durch eine Genehmigung des verantwortlichen Präfekten auf Wunsch des örtliche Bürgermeisters aufgehoben werden :-).

Bewegungsfreiheit

Innerhalb ihres Departements dürfen die Menschen sich wieder frei bewegen. Wollen sie es verlassen, dürfen sie sich maximal 100 Kilometer Luftlinie von ihrem Wohnort entfernen und auch nur wenn sie das eigene Auto oder ein Taxi benutzen oder aber laufen. Denn der öffentliche Nahverkehr wird zwar wieder anlaufen, aber man darf ihn scheinbar nur benutzen, wenn man zur Arbeit, zur Schule oder zum Arzt fährt. Einen Pariser Vorortzug darf man beispielsweise nur betreten, wenn man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bei sich trägt oder einen „zwingenden Grund“ (siehe weiter unten) geltend machen kann. Ab einem Alter von 11 Jahren muss man in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.  Fern- und Flugverkehr bleiben weiterhin stark eingeschränkt. Einen TGV sollte man nur betreten, wenn man eine entsprechende Genehmigung bei sich trägt.

Fahrten in ein anderes Departement über eine Distanz von 100 Kilometern hinaus sind nur möglich, wenn zwingende familiäre oder berufliche Gründe vorliegen. Zwingende familiäre Gründe sind dabei ein Todesfall oder die Unterstützung eines hilfsbedürftigen Familienmitgliedes. Entsprechende Bescheinigungen sind mitzuführen. In jedem Fall ist die Beurteilung derartiger Gründe subjektiv. Es ist also auch gut, etwas Glück mitzunehmen.

Kinderbetreuung

Krippen und Grundschulen dürfen wieder öffnen, müssen aber die Gruppen auf 10 bzw. 15 Kinder beschränken. Inwieweit dieses Vorhaben praktisch umgesetzt wird, ist völlig offen und auch von der jeweiligen Lokalverwaltung abhängig. Unsere Vorschule öffnet frühestens am 25. Mai. Lycées bleiben weiterhin geschlossen, Collèges dürfen nur in den grünen Departements öffnen.

Rote und grüne Departements

Frankreich wurde in rote (also gefährdete) und grüne (gesunde) Departements unterteilt. Derzeit sind Ile-de-France, Hauts-de-France, Grand Est und Bourgogne-Franche-Comté rot. Die roten Zonen sind durch höhere Ansteckungsraten, niedrige Testkapazitäten und hohe Auslastung in den Krankrenhäusern gekennzeichnet. Diese recht extreme Unterteilungen stehen aber vergleichsweise geringe Unterschiede gegenüber. So besteht derzeit, der einzige Unterschied darin, dass in grünen Departements auch Parks und Collèges wieder öffnen dürfen.

Reisebescheinigung

Seit dem 8. April braucht jeder, der in Frankreich oder den Überseegebieten einreisen  oder von der französischen Metropole in die Überseegebiete reisen möchte eine Reisebescheinigung. Sie sind auf den Seiten des Innenministeriums zu finden und auch auf Englisch verfügbar.

Bezüglich der Einreise in die französische Metropole gilt:

Französische Staatsbürger, ihre Kinder und Partner, dürfen immer einreisen.

Staatsbürger der europäischen Union dürfen einreisen:

  • Wenn ihr Hauptwohnsitz in Frankreich liegt. Gleiches gilt für Partner und Kinder.
  • Personen, die durch Frankreich reisen, um ihren Wohnsitz in einem dritten Land zu erreichen.
  • Grenzgänger.
  • Sowie einige spezielle Gruppen (Gesundheitspersonal, Flugpersonal, Diplomaten…).

Wer aus dem Ausland in die französischen Überseegebiete einreisen möchte, muss sich an der Grenze einer medizinischen Kontrolle unterziehen und damit rechnen, danach in Quarantäne (zu Hause oder in einer staatlichen Einrichtung) zu kommen.

Die Ausgangssperre

Seit dem 17. März existiert in Frankreich eine allgemeine Ausgangssperre. Sie besteht vorraussichtlich bis zum 11. März.

Ausgangsausnahmebescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire)

Wer die Wohnung verlassen will, muss eine Ausgangsausnahmebescheinigung mit sich führen, in der er erklärt, warum er das Haus verlässt. Seit dem 24. März ist eine neue Version dieser Bescheinigung gültig. Du findest sie hier.

Diese Bescheinigung ist jedes Mal neu (!) auszufüllen, wenn man das Haus verlässt. Hast du keinen Drucker, musst du sie per Hand ausfüllen. Neben Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und derzeitiger Adresse ist der Zeitpunkt (also Datum und Uhrzeit) des Beginns des Ausgangs anzugeben.

Außerdem ist der Grund des Ausgangs anzugeben.

Derzeit darf man aus folgenden Gründen das Haus verlassen:

  • Um zur Arbeit zu gehen oder sich im Rahmen der Arbeit im öffentlichen Raum zu bewegen. Dies ist nur möglich, wenn der Ausgang unverzichtbar und Heimarbeit nicht möglich ist.
  • Um lebenswichtige Einkäufe zu tätigen.
  • Arztbesuche, die nicht durch telefonische Sprechstunden ersetzt oder aufgeschoben werden können. Menschen mit langanhaltenden oder schweren Krankheiten können aber weiter zum Arzt gehen. Weitere Informationen zum Arztbesuch findest du hier.
  • Ausgänge, die aus familiären Gründen unverzichtbar sind, um pflegebedürftigen Familienmitglieder zu versorgen oder um Kinder zu beaufsichtigen.
  • Ausgänge, die der sportlichen Betätigung dienen. Diese sind auf eine Stunde pro Tag beschränkt und man darf sich höchstens einen Kilometer von seinem Wohnort entfernen. Jede Form von Gruppensport oder Kontakt mit anderen ist verboten. Allerdings darf man mit Personen, mit denen man zusammen in einem Haushalt lebt, oder mit seinem Haustier spazieren gehen. (Das ist neu!)
  • Gerichtliche oder administrative Vorladungen.
  • Ausgänge im Sinne des Gemeinwohls auf staatliche Anordnung.

Version für das Smartphone und auf Englisch (NEU!)

Seit dem 6. April ist eine neue Version der Ausgangsausnahmebescheinigung für das Mobiltelefon verfügbar. Man kann sie auf der Seite des Innenministeriums herunterladen.

Drücke zuerst auf „Générer“. Benötigt werden dein Name, dein Geburtsdatum und -ort, deine Postadresse, der Grund des Ausgangs sowie dessen Datum und Uhrzeit. Hast du die Bescheinigung ausgefüllt, gehst du auf „Générer mon attestation“. Daraufhin sollte sich ein PDF-Dokument öffnen, dass du auf dem Telefon speichern kannst.

Im Falle einer Kontrolle wird die Polizei oder Gendarmerie den Code auf der Bescheinigung einscannen. Sie können übrigens auch sehen, zu welchem Zeitpunkt du die Bescheinigung ausgefüllt hast. Damit möchte man verhindern, dass die Leute erst mit dem Ausfüllen anfangen, wenn sie von der Polizeikontrolle bemerken.

Das Innenministerium verspricht, dass die Daten in der Bescheinigung nur auf deinem Telefon gespeichert und nicht an einen externen Server weitergeleitet werden.

Die Ausgangsausnahmebescheinigung in Papierform behält ihre Gültigkeit. Es gibt sie mittlerweile auch auf Englisch.

Lokale Maßnahmen

Unabhängig von dieser allgemeinen Ausgangssperre haben viele französische Städte individuelle nächtliche Ausgangssperren erlassen, während denen man das Haus aus keinem Grund verlassen darf.

In vielen Regionen Frankreichs ist außerdem das Betreten der Strände und der Strandpromenaden verboten, um die Verbreitung des Coronavirus in Frankreich zu verhindern. Es gibt auch Kommunen, in denen es strengere Vorschriften hinsichtlich der Ausgangssperre gibt. In Sanary-sur-Mer beispielsweise darf man sich für die Ausübung von Spaziergängen nur 200 Meter vom Wohnort entfernen.

Bitte schaue regelmäßig auf die Internetseite deiner Kommune und deines Departements, um dich über die lokalen Maßnahmen zu informieren!

Der Arbeitswegnachweis für Arbeitnehmer

Ist man Arbeitnehmer in Frankreich, sollte man statt der Ausgangsausnahmebescheinigung nach Möglichkeit besser den „Arbeitswegnachweis“ (Justificatif de déplacement professionnel) mit sich führen, der unter demselben Link abrufbar ist. Er ist durch den Arbeitgeber auszufüllen.

Harte Strafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

Bei einem einmaligen Verstoß gegen die Ausgangssperre werden 135 Euro fällig. Bei einem zweiten Verstoß innerhalb von 15 Tagen sind es 200 Euro. Vier Verstöße innerhalb von 30 Tagen ziehen ein Strafgeld von 3 750 Euro und bis zu 6 Monaten Gefängnis nach sich!

Verdacht auf Coronavirus in Frankreich?

Wenn du vermutest, dass du oder einer deiner Lieben sich mit dem Coronavirus in Frankreich angesteckt hast, ist von Seiten der Regierung ein spezielles Vorgehen vorgegeben. Alle notwendigen Informationen dazu findest du in meinem Beitrag Krank in Frankreich im Abschnitt „Verdacht auf Coronavirus“.

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Opfer häuslicher Gewalt haben während der Ausgangssperre verschiedene Möglichkeiten, Hilfe zu finden:

  • Telefonisch finden Sie unter der Nummer 17 Hilfe.
  • Können Sie nicht telefonieren, schreiben Sie eine SMS an die 114.
  • Außerdem können Sie sich in eine beliebige Apotheke flüchten! Deren Mitarbeiter werden umgehend Polizei oder Gendarmerie informieren.

Coronavirus in Frankreich: Informationen im Internet

Viele wichtige Informationen zum Coronavirus in Frankreich findest du auch auf den Seiten der französischen Regierung. Das Gesetz zum sanitären Notstand in Frankreich findest du hier.

Hast du Ergänzungen zum Thema Coronavirus in Frankreich?

Wenn mir Fehler unterlaufen sein sollten, tut es mir leid! Ich gebe mein Bestes.

Hast du Ergänzungen oder Korrekturen zu den Maßnahmen und Vorschriften, die der Bekämpfung des Coronavirus in Frankreich dienen sollen? Dann teile sie mir in den Kommentaren mit!

Suchst du mehr Informationen zur Corona-Pandemie in Frankreich?

Mehr zum Leben in der Ausgangssperre findest du in gesonderten Beiträgen. Hier erfährst du, wie es in Nizza und meinem Leben kurz vor der Ausgangssperre in Frankreich aussah. Wie sich das Leben nach 19 Tagen Ausgangssperre verändert hat, erfährst du hier.

2 Kommentare

Miriam 3. April 2020 - 18:16

Danke für diese tolle Zusammenfassung. Ich finde es spannend zu sehen, wie andere Länder mit der Thematik umgehen. Hoffentlich ist der Spuk bald vorbei.

Antworten
Feli 3. April 2020 - 21:47

Liebe Miriam,

ich fürchte, da müssen wir uns noch gedulden.

Alles Gute,
Feli

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